Mitgliedschaft

Wir freuen uns über neue Mitglieder.

Aufnahmebedingungen

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Durch Unterschrift wird die Vereinssatzung anerkannt und die Verpflichtung übernommen, die Beiträge pünktlich zu entrichten. Bei Minderjährigen verpflichtet sich der den Antrag unterzeichnende Vertretungsberechtigte neben dem Minderjährigen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Quartalsende zulässig. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an den Geschäftsführer erforderlich. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen werden:

Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen. Gegen den Beschluss ist die Anberufung des Ehrenrates innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ausschlusses zulässig. Auf diese Möglichkeit muss das vom Ausschluss betroffene Mitglied schriftlich hingewiesen werden. Der Ehrenrat entscheidet nach Anhörung des Vorstandes endgültig.

Mitgliedsbeiträge

Gruppen
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Kinder 0-17 Jahre:
9,- €
18,- €
36,- €
Erwachsene:
12,- €
24,- €
48,- €
Familien:
24,- €
48,- €
96,- €

Zahlungsmöglichkeiten

Beitragszahlungen sind grundsätzlich per Lastschrifteinzugsverfahren zu leisten. Sollte ein neues Mitglied kein Bankkonto besitzen, ist es in diesem Ausnahmefall möglich, die Beitragszahlungen bar an den zweiten Schatzmeister zu leisten. Dieses muss dann schriftlich mit der Beitrittserklärung dem Vorstand bekannt gegeben werden.

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